Finanzielle Aufwendungen im Wahlkreis Ulm
Im Wahlkreis Ulm waren zur Bundestagswahl 2002 sechs Direktkandidaten zugelassen. Sowohl die finanziellen Aufwendungen als auch die Regelungen zur Wahlkampfkostenerstattung sind jeweils sehr unterschiedlich.
- Parteien erhalten bereits ab 0,5% der für ihre Landeslisten abgegebenen gültigen Stimmen Wahlkampfkostenerstattung.
- Parteien, die mit keiner Landesliste antreten und nur Direktkandidaten aufgestellt haben sowie Parteifreie erhalten erst ab 10,00% der abgegebenen gültigen Stimmen Wahlkampfkostenerstattung.
- Ein parteifreier Direktkandidat - also ein Steuerzahler kann seine Ausgaben für die Bundestagswahl nicht steuerlich geltend machen.
- Parteien zahlen hingegen nicht einmal Steuern.
All dies wurde von den Parteien so beschlossen.
| Ausgaben für die Bundestagswahl 2002 im Wahlkreis Ulm | Benötigter Stimmenanteil, um Wahlkampfkostenerstattung zu erhalten | |
| CDU | ca. 50.000,- Euro | 0,5% |
| SPD | ca. 35.000,- Euro | 0,5% |
| Grüne | ca. 17.500,- Euro | 0,5% |
| FDP / DVP | ca. 12.000,- Euro | 0,5% |
| PDS | nicht bekannt | 0,5% |
| Andreas Beier | ca. 2.300,- Euro | 10% |
Quellen: Angaben der Parteien, Presseartikel und ALEMAN, Ulrich von: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2001