Das Geldvermögen der privaten Haushalte ist im Jahre 2005 auf über vier Billionen €uro angewachsen. Die Verteilung dieser immensen Summen erfolgte seit der neo-konservativen Wende 1983 aber immer mehr zu Gunsten der Reichen und zu Lasten der unteren Einkommensschichten.
Ich schlage daher folgendes Steuermodell vor (© Andreas Beier 2004):
- Steuersätze von 10 bis 30 Prozent auf alle Einkunftsarten
- Grundfreibetrag von 10.000,- € je Mensch (8.000,- € zzgl. 2.000 Werbungs- und Sonderausgabenpauschale)
- 0,00 bis 10.000 €: 0 Prozent
- 10.000 bis 20.000 €: 10 Prozent
- 20.000 bis 50.000 €: 15 Prozent
- 50.000 bis 150.000 €: 20 Prozent
- 150.000 bis 500.000 €: 25 Prozent
- 500.000 bis 1.000.000 €: 30 Prozent und zusätzlich 1,0 Prozent als Vermögenssteuer, welche für Forschung und Bildung verwendet wird
- 1.000.000 € bis 10.000.000: 30 Prozent und zusätzlich 2,0 Prozent als Vermögenssteuer, welche für Forschung und Bildung verwendet wird
- ab 10.000.000 €: 30 Prozent und zusätzlich 3,0 Prozent als Vermögenssteuer, welche für Forschung und Bildung verwendet wird
Beispiel 1:
Zu versteuerndes Einkommen nach Verrechnung der Werbungskosten und Sonderausgaben, die 2.000 € übersteigen: 15.000,- €
5.000 € werden mit 10 Prozent versteuert, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Beispiel 2:
Zu versteuerndes Einkommen nach Verrechnung der Werbungskosten und Sonderausgaben, die 2.000 € übersteigen: 27.500,- €
10.000 € werden mit 10 Prozent versteuert, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die 7.500 € ab dem neuen Steuersatz werden mit 15 Prozent versteuert, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Beispiel 3:
Zu versteuerndes Einkommen nach Verrechnung der Werbungskosten und Sonderausgaben, die 2.000 € übersteigen: 40.000,- €
10.000,- € werden mit 10 Prozent versteuert, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die 20.000 € ab dem neuen Steuersatz werden mit 15 Prozent versteuert zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Zur Finanzierung:
Reduzierung der 471 Ausnahmetatbestände des Steuerrechts auf 30 wesentliche Vorschriften: Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit wie Berufsbekleidung oder Fahrtkosten und Vorsorgeaufwendungen. Aufwendungen für Betreuung, Erziehung oder Pflege von Angehörigen. Steuerfreiheit für Feiertags- und Nachtarbeit. Investitionen in deutsche Investmentfonds zur Wirtschaftsförderung (Umwelt, Medienbranche) usw.
Abschaffung einzelner Subventionszweige für Steinkohle, Südasiatischen Schiffsbau usw. von 2006-2010.